letzte Aktualisierung:
30.01.2010


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Qualitätsstandards in den Institutionen                     Drucken

Die Institutionen der IGA-plus möchten ihren Dienstleistungs-bezügern eine qualitativ hochstehende Leistung erbringen. Um dies auch garantieren zu können, wurden per 2002 Qualitätsstandards definiert. Diese werden in den mit dem Q-Logo gekennzeichneten Institutionen periodisch von vom Vorstand gewählten Auditoren kontrolliert.

Die Standards basieren auf folgenden Grundlagen:

a)  Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)

b)  Richtlinien über die Gewährung von Arbeitsexternat des     Ostschweizer Strafvollzugskonkordats

c)  Richtlinien für Institutionen zum Vollzug von Arbeitsexternat des     Nordwest- Innerschweizer Strafvollzugskonkordats

d)  Beschluss der Mitgliederversammlung der IGA-plus vom     21.4.1999 und 8.3.2000

e)  Leitbild der Trägerschaft der jeweiligen Institution

Folgende Themen werden jeweils von den Auditoren überprüft:

  1. Auftrag
  2. Personal
  3. Kostgeld
  4. Sicherheitsstandards
  5. Hausordnung / Regelungen
  6. Aufnahmeunterlagen
  7. Aufnahmeanforderungen an das Klientel
  8. Übungsfeld
  9. Vollzugsdokumentation
  10. Durchgehende Betreuung


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