Sekretariat:
Vollzugszentrum Klosterfiechten
Klosterfiechtenweg 22
4052 Basel
Telefon:
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E-mail:
info@arbeitsexternat.ch
Porträt der IGA-plus ![]()
Die IGA-plus stellt sich vor
Die Interessengemeinschaft Arbeitsexternat (IGA-plus) setzt sich für eine professionelle Arbeit in den ihr angeschlossenen Institutionen ein und organisiert dafür Fachtagungen und Fortbildungsmöglichkeiten. Die IGA-plus vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen Institutionen in den Konkordaten.
Die IGA-plus besteht aus fünfzehn Institutionen der beiden deutschschweizer Konkordate. An halbjährlichen Tagungen werden thematische Schwerpunkte des Arbeitsexternats und des Wohn- und Arbeitsexternats aufgegriffen, Arbeitsgruppen eingesetzt, die Geschäftspolitik der IGA-plus bestimmt und der Vorstand gewählt. Dieser führt die Geschäfte der IGA-plus und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
IGA-plus Qualitätskontrolle
Die IGA-plus führt im Bereich Arbeitsexternat und Wohn- und Arbeitsexternat eine Qualitätskontrolle bei den ihr angeschlossenen Institutionen durch.
Die Qualitätskontrolle, die auf freiwilliger Basis geschieht, stellt sicher, dass die kontrollierte Institution die Standards für die professionelle Arbeit mit den Eingewiesenen erfüllt. Damit eine Institution kontrolliert werden kann, muss sie folgende Richtlinien erfüllen (Auszug).
Konzept und Personal
Es muss ein Konzept zu folgenden Dimensionen vorhanden sein: Klientel, Ziel und Mittel. Das Betreuungspersonal kann eine soziale oder artverwandte Ausbildung (oder die Bereitschaft dazu) vorweisen. Es ist auf dem Thema „Klient/in im Strafvollzug" sensibilisiert und wird gezielt weitergebildet.
Hausordnung und Regeln
In der Hausordnung der Institution müssen zwingend folgende Punkte geregelt sein: Waffenverbot, Verbot von Besitz und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen. Ausgänge und Urlaube sind im Rahmen der Konkordatsrichtlinien geregelt. Der Eingewiesen kann der Hausordnung den Beschwerdeweg entnehmen.
Sicherheitsstandards
Die Institution verfügt über eine Ein– und Ausgangskontrolle, sowie einen gesicherten Bürobereich. Notfall-Checklisten gewähren, dass externe Hilfe beigezogen werden können.
Aktenführung
Die Aktenführung in der kontrollierten Institution ist geregelt. Die Akten sind vollständig und enthalten Urteil, Verfügung, Vollzugsauftrag, Arbeitsvertrag, Kontostand des Eingewiesenen, Führungsbericht, Angaben über Krankenkasse, Privathaftpflichtversicherung und Stand einer evtl. Schuldensanierung.
Zusammenarbeit mit externen Stellen
Die kontrollierte Institution setzt sich für die Zusammenarbeit mit Fachstellen und Bewährungshilfe ein und arbeitet frühzeitig mit diesen zusammen um eine durchgehende Betreuung zu gewährleisten.
Arbeitsexternat und Wohn- und Arbeitsexternat als Übungsfeld
Die kontrollierte Institution begreift die in ihr vollzogenen Vollzugsstufen als Übungsfeld und bietet Hilfestellungen beim Erlernen von Lebenstechniken, beim Aufbau und der Pflege des sozialen Umfelds des Eingewiesenen, bei einem sinnvollen Umgang mit Geld sowie einem sinnvollen Umgang mit Freizeit.
Qualitätskontrollen werden seit dem Jahr 2001 durchgeführt und sollen in regelmässigen Abständen wiederholt werden.
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