Träger
der Institution
Polizei- und Militärdirektion
des Kantons Bern
Platzangebot
OV-Plätze: 10
AEX-Plätze: 4
Männer: Nein
Frauen: Ja
Einzelzimmer: Ja
Doppelzimmer: Ja
Tagespauschale
Insassen: CHF
31.-- bis CHF 41.--
Einweisende Behörde: CHF 110.50
Arbeitsangebot
Intern: Nein
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Ja
Weiteres
önnen
angefordert werden.
Arbeitsexternat im Steinhof
Im Steinhof unterstützen wir die Insassinnen in Arbeitsexternat gezielt, einen möglichst guten Wiedereinstieg in die Gesellschaft und den Arbeitsprozess zu finden.
Die Förderung der Sozial- und Alltagskompetenzen wird in folgenden Bereichen angestrebt:
Wir fördern den Willen zu legalem Verhalten. Unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeit helfen wir den Insassinnen, Perspektiven für die Zeit des Vollzugs und darüber hinaus zu finden. Der externe Arbeitsplatz soll möglichst den Fähigkeiten der Insassin entsprechen. Ein realitätsnahes Training für den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt in Freiheit wird angestrebt.
Wir fördern den Willen zur Selbständigkeit und zur Übernahme von Verantwortung. Die Insassinnen haben freie Arztwahl.
Konzept und Angebot
Arbeit
Die Insassinnen sind verpflichtet, einer regelmässigen externen Arbeit nachzugehen (nach Möglichkeit eine 100%-Anstellung). Der Lohn wird durch die Bezugsperson (Betreuung) verwaltet.
In der Nähe des Steinhofes befindet sich eine IV-Eingliederungsstätte.
Kosten
Es wird ein Vollzugskostenanteil von Fr. 31.-- bis Fr. 41.-- pro Tag erhoben. Nicht im Haus eingenommene Mahlzeiten werden vom Vollzugskostenanteil abgezogen.
Gesundheit
Insassinnen in Arbeitsexternat haben freie Arztwahl. Der Hausarzt und das Regionalspital sind vom Steinhof aus in 5 – 10 Min. zu Fuss erreichbar.
Methadon kann im Steinhof oder in der Apotheke bezogen werden.
Urlaub / Ausgang / Ferien
Urlaub und Ausgang werden gemäss Phasenkonzept
geregelt:
1. – 6. Woche:
1 Ausgang bis 23.00 Uhr
Wochenendurlaub: Samstag – Sonntag 22.00 Uhr
7. – 12. Woche
1 Ausgang bis 23.00 Uhr
Wochenendurlaub: Freitag (ab Arbeitsschluss) – Sonntag 22.00 Uhr
13. Woche – Austritt
2 Ausgänge bis 23.00 Uhr
Wochenendurlaub: Freitag (ab Arbeitsschluss) – Sonntag 22.00 Uhr
Gemäss Konkordatsrichtlinien kann ab dem 7. Aufenthaltsmonat pro Monat Arbeitsexternat ein Tag Ferien gewährt werden.
Angebote und Möglichkeiten des Steinhofes
Das historische Gebäude mit einem grossen Parkareal liegt mitten in einem Wohnquartier mit sehr guten und nahegelegenen Zugängen zu verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Während der Arbeitsexternat werden die Insassinnen durch eine Bezugsperson begleitet. Es ist immer eine Betreuungsperson im Haus.
Das Urlaubswochenende kann im Steinhof verbracht werden.
An organisierten und geführten Freizeitaktivitäten kann teilgenommen werden. Die Teilnahme am monatlichen kulturellen Ausgang ist obligatorisch.
Kinderbesuche über das Wochenende sind möglich.
In Absprache mit den zuständigen Behörden können für Frauen aus ausserkantonalen Anstalten in Ausnahmefällen maximal vier Wochen mit interner Arbeit im Steinhof überbrückt werden.

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