letzte Aktualisierung:
02.03.2010
Stock, Witzwil
Postfach 10 - 3236 Gampelen - Telefon ++41 31 635 65 11- Fax ++41 31 635 65 12- Email     Webseite    Drucken

Träger der Institution
Polizei- und Militärdirektion
des Kantons Bern

Platzangebot
Insgesamt:9
AEX - Plätze: max 9
Männer: max 9
Frauen: Nein
Einzelzimmer: 9

Tagespauschale
Insassen: pro effektive Übernachtung CHF 30.--
Einweisende Behörde: Fr. 122.--


Arbeitsangebot
Intern: ab 55 Jahren möglich
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Bei Bedarf

Weiteres
Detaillierte Informationen
können über die AEX Abteilung der Anstalten Witzwil anfgefordert werden.



Übersicht und Ziele

Arbeitsexternat neu "Stock" / früher Eschenhof
Ende Juli 2008 wurde der Aussenhof "Eschenhof" in den Stock gezügelt und befindet sich bis auf weiteres in der ehemaligen Direktorenvilla der Anstalten Witzwil.
Diese liegt ca 100 Meter vom Hauptgebäude der Anstalten Witzwil entfernt und kann bis max. 9 Eingewiesene ins Arbeitsexternat (gemäss StGB und den konkordatlichen Richtlinien) aufnehmen.

Die Abteilung “Arbeitsexternat“ profitiert von der Unterstützung der Hauptanstalt Die Verpflegung wird durch die Anstaltsküche geliefert, der Gesundheitsdienst deckt die medizinische Betreuung ab (inkl. Arztbesuch und die ambulante Psychotherapie), der Sicherheitsdienst ist für Sicherheit und Transporte verantwortlich.

Im "Stock" können auch französichsprechende Eingewiesene aufgenommen werden.

Ziele
Das Arbeitsexternat dient der gezielten Vorbereitung auf den Wiedereintritt in den Beruf und in die Gesellschaft allgemein. Gleichzeitig ist es eine Bewährungsprobe vor einer möglichen bedingten Entlassung. Der Eingewiesene hat die Gelegenheit, sich mit den Anforderungen eines externen Arbeitsplatzes in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, mit seinen Freiräumen positiv umzugehen und Verantwortung zu übernehmen.


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Konzept und Angebot

Angebot
Die Abteilung “Arbeitsexternat“ besteht aus 8 Einzelzimmer mit TV Anschluss und 1 Einzelzimmer ohne TV Anschluss. Zur gemeinsamen Benützung stehen 1 Dusch, - und 1 Badezimmer, eine vollausgestattete Küche, ein Esszimmer, ein Aufenthaltsraum mit TV zur Verfügung. Eine Waschküche mit Tumbler steht ebenfalls zur Benützung bereit. Für Freizeitaktivitäten kann die grosse Rasenfläche neben dem Haus benützt werden.

Arbeit
Die Eingewiesenen sind verpflichtet einer regelmässigen externen Arbeit nachzugehen. Für Eingewiesene der Anstalten Witzwil besteht die Möglichkeit, ab 55 Jahren, intern, mit einem leicht erhöhten Arbeitsentgeld (Pekulium) beschäftigt zu werden.
Der Monatslohn wird gemäss den SKOS Richtlinien durch die Leitung der Abteilung AEX verwaltet.

Unterkunft an den arbeitsfreien Tagen
Die Eingewiesenen können 2 Nächte pro Woche in ihrem privaten Umfeld übernachten. (in der Regel am Wochenende)
Zusätzlich wird ein Abendausgang pro Woche gewährt.

Aufnahmebedingungen
Die Betreuungsleitung der Anstalten Witzwil entscheidet über die Aufnahme eines Eingewiesenen, welcher aus einer anderen Vollzugsanstalt kommt, ob und wie ein Eintritt ins Arbeitsexternat in den Eschenhof möglich ist. Sie stützt sich dabei auf die Anmeldeunterlagen und einem persönliches Gespräch mit dem AEX-Anwärter. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Verwaltung /Sozialdienst der Vollzugsanstalt in welcher sich der Eingewiesene befindet. Direkte Aufnahmegesuche von AEX-Anwärter werden nicht berücksichtigt.
Beim Antritt ins „Arbeitsexternat“
muss die Finanzierung des Eingewiesenen geregelt sein. Insbesondere muss er über genügend finanzielle Mittel bis zum Eintreffen des ersten Arbeitslohnes verfügen. ein Minimum von Fr. 2'500.-- wird als Startkapital vorausgesetzt.

Obligatorische Bestandteile der Anmeldeunterlagen sind:

Der schriftliche Arbeitsvertrag muss spätestens 3 Arbeitstage vor dem AEX-Antritt bei der Leitung AEX vorgelegt werden. Dieser enthält zwingend: Vollständige Anschrift des Arbeitgebers unter Angabe einer Kontaktperson, Einsatzort, Arbeitszeiten, Sozialabgaben, Betriebsunfallversicherung und Lohn. Bei befristeten Verträgen ist eine Mindesteinsatzzeit von 3 Monaten erforderlich. Der Arbeitsvertrag unterliegt der Genehmigung durch die Leitung des Arbeitsexternats.

Den Anmeldeunterlagen sind folgende Unterlagen, wenn vorhanden, bezufügen:


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