letzte Aktualisierung:
30.01.2010
Wohnheim Bethlehem
Dorfstrasse 257 - 4612 Wangen bei Olten - Telefon ++41 62 205 70 20 - Fax ++41 62 205 70 21 -  Email     Webseite    Drucken

Träger der Institution
Verein Wohnheim Bethlehem

Platzangebot
Insgesamt: 45
AEX-Plätze:    8
Männer: 6 Plätze
Frauen: 2 Plätze
Einzelzimmer: Ja
Doppelzimmer: Nein

Tagespauschale
Insassen: Fr. 32.--
Einweisende Behörde: Fr. 125.--


Arbeitsangebot
Intern: Nein
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Ja

Weiteres



Übersicht und Ziele

Ziele des Aufenthaltes im Wohnheim Bethlehem sind der verantwortungsvolle Umgang mit Freiheiten sowie das Zurechtfinden im Allag.

Infrastruktur: Das Wohnheim Bethlehem verfügt über zweckmässige Einzelzimmer mit Lavabo und TV-Anschluss. In der abgetrennten Frauenabteilung können maximal 2 Frauen ihr Arbeitxexternat verbringen.

Personal: Die Mitarbeiter/innen des Wohnheims Bethlehem haben eine Fachausbildung und sind sozial kompetent.

Struktur: Das Wohnheim Bethlehem bietet mittels Hausordnung, Vollzugsplan, Einzelgesprächen und Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe, Sozialämtern etc. einen stabilisierenden Rahmen.

Haltung: Das Wohnheim Bethlehem begegnet den Insassen mit Respekt und erwartet von den Insassen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Rahmen, den das Arbeitxexternat bietet.


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Konzept und Angebot

Das Wohnheim Bethlehem verfügt über einen Strafvollzug, der vom restlichen Heimbetrieb abgetrennt ist. Dem Strafvollzug angeschlossen, jedoch räumlich getrennt, ist die Frauenabteilung, die zwei Frauen Platz bietet.

Die Zimmer sind möbliert und verfügen über Lavabo sowie TV- und Radioanschluss. Die Benützung von Fernsehapparaten, Radios, Kassettenrecordern sowie Computern in den Zimmern ist im Rahmen der Hausordnung erlaubt.  Zudem stehen drei Gemeinschaftsräume mit Kabelfernsehen zur Verfügung.
Die Mahlzeiten werden gemeinsam mit den übrigen Heimbewohnern im Speisesaal eingenommen. Die Cafeteria steht den Insassen offen.

Dienstleistungen des Wohnheims Bethlehem

Anforderungen an Insass/innen

Phasenkonzept
Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Insass/innen werden im individuellen Vollzugsplan die Ziele festgelegt, die während der Strafverbüssung im Wohnheim Bethlehem erreicht werden sollen.

Aufnahme und Eintrittsphase
Nach dem Vorstellungsgespräch entscheidet die Heimleitung über die definitive Aufnahme, und ein Betreuer übernimmt die Fallführung. Er führt mit dem Insassen den Eintritt durch, erläutert die Vollzugsphasen und erarbeitet mit dem Insassen den Vollzugsplan samt Budget.

Ziel der Eintrittsphase ist es, dem Insassen Sicherheit in seinem neuen Umfeld zu geben und ihn mit den neuen Strukturen vertraut zu machen.

Kernphase
In der Kernphase steht im Vordergrund:

Austrittsphase
In der Austrittsphase werden die nötigen Entlassungsvorbereitungen (Wohnung, Arbeit, Kontakt zur Bewährungshilfe) getroffen. Der Insasse stellt ein Gesuch um bedingte Entlassung, und der Betreuer schreibt den Führungsbericht, den er mit dem Insassen bespricht.

Disziplinarordnung und Abbruch des Arbeitxexternates
Die Disziplinarmassnahmen richten sich nach dem Disziplinarkatalog des Wohnheimes Bethlehem. Bei Insassen, die sich wiederholt nicht an Weisungen und/oder an die Hausordnung halten, wird Antrag auf Rückversetzung in den ordentlichen Strafvollzug gestellt. Bei massiven Drohungen, Gewalttätigkeit, Missbrauch der Arbeits-erlaubnis oder Diebstahl wird das Arbeitsexternat sofort
abgebrochen.

 


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