Träger
der Institution
Verein Wohnheim Bethlehem
Platzangebot
Insgesamt: 45
AEX-Plätze: 8
Männer: 6 Plätze
Frauen: 2 Plätze
Einzelzimmer: Ja
Doppelzimmer: Nein
Tagespauschale
Insassen: Fr. 32.--
Einweisende Behörde: Fr. 125.--
Arbeitsangebot
Intern: Nein
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Ja
Weiteres
Ziele des Aufenthaltes im Wohnheim Bethlehem sind der verantwortungsvolle Umgang mit Freiheiten sowie das Zurechtfinden im Allag.
Infrastruktur: Das Wohnheim Bethlehem verfügt über zweckmässige Einzelzimmer mit Lavabo und TV-Anschluss. In der abgetrennten Frauenabteilung können maximal 2 Frauen ihr Arbeitxexternat verbringen.
Personal: Die Mitarbeiter/innen des Wohnheims Bethlehem haben eine Fachausbildung und sind sozial kompetent.
Struktur: Das Wohnheim Bethlehem bietet mittels Hausordnung, Vollzugsplan, Einzelgesprächen und Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe, Sozialämtern etc. einen stabilisierenden Rahmen.
Haltung: Das Wohnheim Bethlehem begegnet den Insassen mit Respekt und erwartet von den Insassen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Rahmen, den das Arbeitxexternat bietet.
Das Wohnheim Bethlehem verfügt über einen Strafvollzug, der vom restlichen Heimbetrieb abgetrennt ist. Dem Strafvollzug angeschlossen, jedoch räumlich getrennt, ist die Frauenabteilung, die zwei Frauen Platz bietet.
Die Zimmer sind möbliert und verfügen über Lavabo sowie
TV- und Radioanschluss. Die Benützung von Fernsehapparaten, Radios,
Kassettenrecordern sowie Computern in den Zimmern ist im Rahmen der Hausordnung
erlaubt. Zudem stehen drei Gemeinschaftsräume mit Kabelfernsehen
zur Verfügung.
Die Mahlzeiten werden gemeinsam mit den übrigen Heimbewohnern im Speisesaal
eingenommen. Die Cafeteria steht den Insassen offen.
Dienstleistungen des Wohnheims Bethlehem
Anforderungen an Insass/innen
Phasenkonzept
Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, Fähigkeiten
und Bedürfnisse der Insass/innen werden im individuellen Vollzugsplan
die Ziele festgelegt, die während der Strafverbüssung im Wohnheim
Bethlehem erreicht werden sollen.
Aufnahme und Eintrittsphase
Nach dem Vorstellungsgespräch entscheidet die Heimleitung über die
definitive Aufnahme, und ein Betreuer übernimmt die Fallführung.
Er führt mit dem Insassen den Eintritt durch, erläutert die Vollzugsphasen
und erarbeitet mit dem Insassen den Vollzugsplan samt Budget.
Ziel der Eintrittsphase ist es, dem Insassen Sicherheit in seinem neuen Umfeld zu geben und ihn mit den neuen Strukturen vertraut zu machen.
Kernphase
In der Kernphase steht im Vordergrund:
Austrittsphase
In der Austrittsphase werden die nötigen Entlassungsvorbereitungen (Wohnung, Arbeit, Kontakt zur Bewährungshilfe) getroffen. Der Insasse stellt ein Gesuch um bedingte Entlassung, und der Betreuer schreibt den Führungsbericht, den er mit dem Insassen bespricht.
Disziplinarordnung und Abbruch des Arbeitxexternates
Die Disziplinarmassnahmen richten sich nach dem Disziplinarkatalog des Wohnheimes Bethlehem. Bei Insassen, die sich wiederholt nicht an Weisungen und/oder an die Hausordnung halten, wird Antrag auf Rückversetzung in den ordentlichen Strafvollzug gestellt. Bei massiven Drohungen, Gewalttätigkeit, Missbrauch der Arbeits-erlaubnis oder Diebstahl wird das Arbeitsexternat sofort
abgebrochen.

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