letzte Aktualisierung:
30.01.2010
Wohnheim Lindenfeld
Lindenheimweg 2 - 6032 Emmen - Telefon ++41 41 268 18 68 - Fax ++41 41 268 18 69 -  Email     Webseite    Drucken

Träger der Institution
Verein Wohnheim Lindenfeld

Platzangebot
Insgesamt: 46
AEX-Plätze: 10
HG-Plätze: 04
Desintegrierte: 32
Männer: Ja
Frauen: Nein
Nur Einzelzimmer


Tagespauschale
Insassen: ca. CHF  35.--

Behörde: ca.  CHF 116.--


Arbeitsangebot
Intern: Nein
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Beratung

Weiteres
Sozialbetreuter Vollzug



Übersicht und Ziele

Vollzug von Halbfreiheit, AEX/WAEX (intern wie extern) und Halbgefangenschaft

Hauptziel unserer Arbeit ist die soziale Reintegration der Betreuten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Verordnungen der Strafvollzugsbehörden sowie der konkordatlichen Richtlinien zum Vollzugs der dem WHL delegierten Vollzugsformen. Unsere Hilfestellung nimmt auf die ganzheitliche Situation der Klienten Rücksicht und wir arbeiten mit einem lösungs- bzw. ressourcenorientierten Ansatz. Dem Bereich für Justizeingewiesene steht ein/e Sozialarbeiter/in vor.

Das Wohnheim Lindenfeld beherbergt Eingewiesene für die nachfolgend aufgeführten Vollzugsformen:

  1. Personen im Arbeitsexternat gemäss Art. 77a Abs. 1 und 2
  2. Personen im Wohn- und Arbeitsexternat, gemäss Art. 77a Abs. 3,
  3. Personen deren Gesundheitszustand dies gemäss Art. 80, Abs. 1a StGB, erfordert
  4. Personen im Massnahmenvollzug gemäss Art. 90, Abs. 2bis (Massnahmen nach den Artikeln 59-61 und 64)
  5. Personen in Halbgefangenschaft gemäss Art. 77b (welche zu einem Freiheitsentzug von nicht mehr als 12 Monaten verurteilt sind und von der zuständigen Behörde die Vergünstigung der Strafverbüssung in der Form der Halbgefangenschaft bewilligt bekamen)

Sämtliche Vollzugskompetenzen verbleiben bei der einweisenden Behörde (wie Versetzung in eine weitere Progressionsstufe, endgültige oder bedingte Entlassung, Strafunterbruch, Sonderur­laub, Aufhebung von Massnahmen, Rückversetzung in den Normalvollzug etc.)

Dienstleistung in den verschiedenen Vollzugsformen:


Leistung

1

2

3

4

5

Ordnungsgemässer Vollzug gemäss konkordatlichen und kantonalen Bestimmungen sowie Vollzug von behördlich angeordneten bzw. verfügten Massnahmen

 

 

 

 

 

Regelmässige Beratungs- und Unterstützungsgespräche mit den Klienten sowie bei Bedarf mit deren Umfeld

 

 

 

 

 

Erstellen und Kontrollieren des Vollzugphasenplanes und der Vereinbarungen mit Arbeitgebern

 

 

 

 

 

Regelmässige Arbeitszeit- und Arbeitsplatzkontrolle.

 

 

 

 

 

Kontrollierte Abgabe von Medikamenten und Vergällungsmitteln

 

 

 

 

 

Abnahme von angeordneten Urinproben und Alko-Test`s

 

 

 

 

 

Führen der Lohnverwaltung, Budgeterstellung und Beratung der Klienten in finanziellen Angelegenheiten

 

 

 

 

 

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Einweisern, Arbeitgebern und andern zuständigen Fachpersonen und Fachstellen wie TherapeutInnen, Schutzaufsicht usw.

 

 

 

 

 

Erstellen von Führungsberichten zu Handen der Justizbehörde

 

 

 

 

 

Unterstützung bei der Planung des Austrittes bzw. einer Anschlusslösung insbesondere inbezug auf Wohnen und Arbeiten

 

 

 

 

 

Führen der Lohnverwaltung, Budgeterstellung und Beratung der Klienten in finanziellen Angelegenheiten, wenn diese Hilfestellung notwendig ist

 

 

 

 

 

Überprüfen der Wohnsituation

 

 

 

 

 

die Weisungen  der einweisenden Behörde für den Einzelfall.

 

 

 

 

 

Aufnahmekriterien
(Je nach Vollzugsform leicht abweichend)

Nicht aufgenommen werden:
Gemeingefährliche oder gewalttätige Personen, akut drogenabhängige, pflegebedürftige, schwer geistig oder körperlich Behinderte, Personen, die einer intensiven psychiatrischen Betreuung bedürfen Personen, die sich dem gegebenen Rahmen nicht anpassen können.

Aufnahmeverfahren
(Je nach Vollzugsform leicht abweichend)

 


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