Träger
der Institution
Verein Wohnheim Lindenfeld
Platzangebot
Insgesamt: 46
AEX-Plätze: 10
HG-Plätze: 04
Desintegrierte: 32
Männer: Ja
Frauen: Nein
Nur Einzelzimmer
Tagespauschale
Insassen: ca. CHF
35.--
Behörde: ca. CHF 116.--
Arbeitsangebot
Intern: Nein
Extern: Nein
Arbeitsplatzvermittlung: Beratung
Weiteres
Sozialbetreuter Vollzug
Vollzug von Halbfreiheit, AEX/WAEX (intern wie extern) und Halbgefangenschaft
Hauptziel unserer Arbeit ist die soziale Reintegration der Betreuten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Verordnungen der Strafvollzugsbehörden sowie der konkordatlichen Richtlinien zum Vollzugs der dem WHL delegierten Vollzugsformen. Unsere Hilfestellung nimmt auf die ganzheitliche Situation der Klienten Rücksicht und wir arbeiten mit einem lösungs- bzw. ressourcenorientierten Ansatz. Dem Bereich für Justizeingewiesene steht ein/e Sozialarbeiter/in vor.
Das Wohnheim Lindenfeld beherbergt Eingewiesene für die nachfolgend aufgeführten Vollzugsformen:
Sämtliche Vollzugskompetenzen verbleiben bei der einweisenden Behörde (wie Versetzung in eine weitere Progressionsstufe, endgültige oder bedingte Entlassung, Strafunterbruch, Sonderurlaub, Aufhebung von Massnahmen, Rückversetzung in den Normalvollzug etc.)
Dienstleistung in den verschiedenen Vollzugsformen:
Leistung |
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Ordnungsgemässer Vollzug gemäss konkordatlichen und kantonalen Bestimmungen sowie Vollzug von behördlich angeordneten bzw. verfügten Massnahmen |
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Regelmässige Beratungs- und Unterstützungsgespräche mit den Klienten sowie bei Bedarf mit deren Umfeld |
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Erstellen und Kontrollieren des Vollzugphasenplanes und der Vereinbarungen mit Arbeitgebern |
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Regelmässige Arbeitszeit- und Arbeitsplatzkontrolle. |
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Kontrollierte Abgabe von Medikamenten und Vergällungsmitteln |
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Abnahme von angeordneten Urinproben und Alko-Test`s |
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Führen der Lohnverwaltung, Budgeterstellung und Beratung der Klienten in finanziellen Angelegenheiten |
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Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Einweisern, Arbeitgebern und andern zuständigen Fachpersonen und Fachstellen wie TherapeutInnen, Schutzaufsicht usw. |
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Erstellen von Führungsberichten zu Handen der Justizbehörde |
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Unterstützung bei der Planung des Austrittes bzw. einer Anschlusslösung insbesondere inbezug auf Wohnen und Arbeiten |
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Führen der Lohnverwaltung, Budgeterstellung und Beratung der Klienten in finanziellen Angelegenheiten, wenn diese Hilfestellung notwendig ist |
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Überprüfen der Wohnsituation |
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die Weisungen der einweisenden Behörde für den Einzelfall. |
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Aufnahmekriterien
(Je nach Vollzugsform leicht abweichend)
Nicht aufgenommen werden:
Gemeingefährliche oder gewalttätige Personen, akut drogenabhängige, pflegebedürftige, schwer geistig oder körperlich Behinderte, Personen, die einer intensiven psychiatrischen Betreuung bedürfen Personen, die sich dem gegebenen Rahmen nicht anpassen können.
Aufnahmeverfahren
(Je nach Vollzugsform leicht abweichend)

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